Arbeitszeit und Lenkzeit


Begriffe

Tabellarische Übersicht

"Arbeitszeit"

Ist die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende ohne Ruhepausen und Ruhezeiten. Der Fahrer befindet sich am Arbeitsplatz und übt seine Tätigkeit aus oder er befindet sich am Arbeitsplatz und muss sich bereithalten, wobei die Tätigkeitsaufnahme nicht im Voraus bekannt ist.

Zur Arbeitszeit zählen
  • Fahren
  • Be- und Entladen
  • Reinigung und Wartung des Fahrzeuges
  • Erledigung von gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten
  • Überwachung des Be- und Entladens
  • Warten auf das Be- und Entladen, wenn Wartezeit nicht bekannt ist

"Bereitschaftszeit"

Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm die Wartezeit im Voraus bekannt ist,
z.B.:

  • Beifahrer
  • Begleitung der Fahrzeuge während der Beförderung auf der Fähre oder im Zug
  • Wartezeiten an den Grenzen
  • Wartezeiten infolge von Fahrverboten
  • Warten auf das Be- und Entladen
  • Bereitschaftszeiten nur bei Fahrzeugen größer 3,5 to möglich

"Fahrtunterbrechung"

Nach 4,5 Std. Lenkzeit mind. 45 Minuten
Unterbrechung - teilbar in Abschnitten
max. 2, zuerst 15 Minuten innerhalb der 4,5 Std.
und dann 30 Minuten (Reihenfolge zwingend)
danach beginnt neuer Lenkzeitabschnitt
keine anderen Arbeiten (Ausnahme: Wartezeit u. Nicht-Lenkzeit in einem Fahrzeug, auf einer Fähre oder im Zug).
Gemäß Arbeitszeitgesetz ist eine 30 minütige Pause nach spätestens 6 Std. Arbeit erforderlich.
Lenkzeit geht Arbeitszeit vor.


"Ruhezeit"

Jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann, z.B.
regelmäßige tägliche Ruhezeit von mind. 11 zusammenhängenden Stunden, kann auf 3 + 9 aufgeteilt werden.

Maximale Arbeitszeit

Einfahrerbesetzung
24 Std. 13 Std. Arbeitsschicht (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Lenkzeitunterbrechung/Pausen 11 Std. Ruhezeit

Umfang der Arbeitszeit
  • monatlich: max.208 Std.
  • wöchentlich: max. 48 Std.
  • werktäglich: max. 10 Std.

Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern werden zusammengerechnet!

Ausnahmsweise verlängerbar

bis zu 60 Std./Woche, wenn innerhalb von 4 Monaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Std./Woche (über Tarifvertrag Ausgleich auf 6 Monate verlängerbar)
über 10 Std. täglich nur über Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar


Übersicht

Tätigkeit Arbeitszeit Lenkzeit
Anfahrt zum Arbeitsplatz*
x
x
Beladen
x

Ausliefern / Abholen
x
x
Entladen
x

Fahrt nach Hause*
x
x
* Wenn diese mit dem Lkw erfolgt

Ausgleich für Krankheits- oder Urlaubstage

Der Arbeitgeber muss Krankheitstage für den Ausgleich berücksichtigen, die mit 9,6 Std./Tag anzusetzen sind. Der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage) ist ebenfalls für den Ausgleich zu berücksichtigen.
Weitere Urlaubstage oder Freistellungen sind bzgl. der Arbeitszeit nicht mit zu bewerten.


Dokumentationspflicht

Das Unternehmen muss die wöchentlich geleistete Arbeitszeit dokumentieren (Delegation an Fahrer zulässig). Die Dokumentation muss in "geeigneter Weise" erfolgen (z.B. Schaublätter i.V.m. gesonderten Stundenzetteln oder digitale Fahrdaten i.V.m. manueller Eingabe über sonstige Tätigkeiten).
Die Nachweise sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.


Umfang der Bereitschaftszeit

Keine gesetzliche Höchstgrenze vorgegeben
Umfang ergibt sich aus Höchstgrenze "Arbeitszeit" und Mindesteinhaltung von Lenkzeitunterbrechung, Pausen und Ruhezeit

Standard-Fall bei 5-Tage-Woche:
regelmäßige Arbeitszeit: 9,6 Std./Tag
regelmäßige Ruhezeit: 11 Std./Tag
Rest von 3,4 Std./Tag: Lenkzeitunterbrechung/Pause, Bereitschaftszeit
Bereitschaftszeit: ca. 2 Std./Tag = 10 Std./Woche = 43 Std./Monat

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