Ladungssicherung

Die Ladungssicherung ist auch 2010 wieder ein aktuelles und umstrittenes Thema zwischen Kraftfahrern und der Justiz. Die Unfallzahlen um den Paragraphen "§ 22 StVO" sind im letzten Jahr nicht merklich gesunken, und die Versicherungen müssen immer noch Schäden in dreistelliger Millionenhöhe regulieren.
Um diese Situation verbessern zu können, müssen alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung bewusst werden. Durch unzureichend gesichertem Ladegut wird nicht alleine der Fahrer gefährdet, auch unbeteiligte können bei einem Unfall schnell zu schaden oder gar ums Leben kommen. Die weitverbreiteten Ausreden "keine Zeit" oder "das haben wir schon immer so gemacht" müssen der Vergangenheit angehören.
Die Richtlinie VDI-2700 "Ladungssicherung für Straßenfahrzeuge" müssen immer beachtet werden, damit wir alle ein gutes Stück sicherer auf unseren Straßen unterwegs sein können.

Verantwortlich für die Ladungssicherung

  • Fahrer - vor und während der Fahrt
  • Spediteur - Fahrzeughalter
  • Hersteller - Versender
  • Versandleiter - Verlader
Evtl. auch der
  • Entscheider für die Verpackung
  • Besteller von Fahrzeugen und Hilfsmittel
  • der Gefahrgutbeauftragte

Der Fahrzeugführer ist zur Kontrolle der Ladungssicherung verpflichtet, auch wenn eine dritte Person das Fahrzeug beladen hat. Notfalls hat er die Durchführung der Fahrt zu verweigern.
Diese Pflichten bestehen für den Fahrzeugführer während der Durchführung des Transportes:

  • Pflicht zur Kontrolle der Ladungssicherung und Lastverteilung vor Fahrtantritt
  • Pflicht zur Kontrolle und Nachbesserung der Ladungssicherung während des Transportes
  • Pflicht zur Einrichtung des Fahrverhaltens auf die Ladung

Der Fahrzeughalter ist für den ordnungsgemäßen Zustand und für die ordnungsgemäße Ausrüstung des Fahrzeuges verantwortlich.

Der Verlader ist nach dem Gesetz zur Ladungssicherung verpflichtet, er darf die Verantwortung nicht an den Fahrer abgeben. Wurde im Betrieb keine Person zur Ladungssicherung benannt, kann die Verantwortung über den Vorgesetzten bis zur Geschäftsleitung reichen.

Sicherung der Ladung

Beim transportieren von Ladung auf der Straße ist das Ladegut so zu sichern, dass dieses beim anfahren, bremsen, beim durchfahren von Kurven und bei plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschen, nicht wegrollen oder gar von der Ladefläche fallen kann. Auch muss es nicht sein unnötigen Lärm durch das Ladegut zu verursachen.

Gegen diese Krafteinwirkung muss im Straßenverkehr gesichert werden:

Vorwärts wirkende Kräfte 0,8 G 80% des Ladungsgewichtes
Rückwärts wirkende Kräfte 0,5 G 50% des Ladungsgewichtes
Seitwärts wirkende Kräfte 0,5 G 50% des Ladungsgewichtes

Zur Beachtung kommen die in der Speditions- und Fuhrbetriebes anerkannten Richtlinien der DIN- und EN-Normen sowie hauptsächlich der VDI-Richtlinie 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen".

  • VDI - Verein Deutscher Ingenieure
  • DIN - Deutschen Instituts für Normung
  • BGF - Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen

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