Neue Lenk- und Ruhezeiten

Lenkzeit Täglich max. 9 Std.
2 x wöchentlich max. 10 Std.
Wöchentlich max. 56 Std.
Doppelwoche max. 90 Std.
Unterbrechung der Lenkzeit spätestens nach 4 ½ Std.
Lenkzeitunterbrechung Fahrtunterbrechung min. 45 Min. zusammenhängend oder:
aufgeteilt erst 15 Min., dann 30 Min.
(Reihenfolge zwingend)
Tagesruhezeit 1 Fahrer 11 Std., Verkürzungsmöglichkeit 3 x 9 Std. zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten (keine Ausgleichspflicht), oder:
12 Std. bei Aufteilung in 2 Abschnitte innerhalb eines
24-Std.- Zeitraumes:
erst 3 Std., dann 9 Std. (Reihenfolge zwingend)
2 oder mehr Fahrer 9 Std. innerhalb von 30 Std. nach einer Ruhezeit
Wochenendruhezeit Wöchentlich 45 Std. einschließlich einer Tagesruhezeit
spätestens nach sechs 24-Std.- Zeiträumen
Doppelwoche 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder:
1 regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und 1 reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mind. 24 Std.
(mit Ausgleichspflicht vor Ende der 3. Woche)
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