Bescheinigung von Tätigkeiten gemäss der Verordnung (EG) Nr. 561/2006

Das neue EU Formblatt dient bei Kontrollen als ergänzender Nachweis über die Tätigkeiten des Fahrers in den vorangegangenen 28 Tagen.
Liegen an einem dieser Tag keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten vor, also kann der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte oder Tachoscheiben nachweisen, ist der Fahrer in der Nachweispflicht.

Hierzu dient das neue Formblatt der EU: Tätigkeitsbescheinigung

Ein Nachweis über tätigkeitsfreie Zeiten muss beim lenken von Kraftfahrzeugen über 2,8 t Gesamtgewicht mitgeführt werden.
Einzutragen sind Krankheits-, Urlaubs- oder andere berücksichtigungsfreie Tage. Ein Nachweis auf dem EU-Formblatt ist also dann zu erbringen, wenn der Fahrer an einem Tag kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat.
In dem neuen Formular das in der gesamten EU Gültigkeit besitzt, wurden jetzt auch Bereitschaftszeiten und andere Tätigkeiten berücksichtigt. Zwar sind die EU-Staaten nicht verpflichtet, das Dokument zu verwenden, aber sie müssen es akzeptieren.
Der Tätigkeitsnachweis muss lückenlos ausgefüllt, maschinenschriftlich und mit Originalunterschriften von Disponent und Fahrer vor Fahrtantritt ausgehändigt werden.

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