Führerscheinklassen 2013
LKW-Klassen seit dem 19.01.2013
Klasse |
Fahrzeuge - Beschreibung |
Alter |
Einschluss |
Vor- besitz |
C1 (3) Leichtere LKW |
Kraftwagen
zur Beförderung bis 8 Personen, ausgenommen Fahrer
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
auch mit Anhänger bis 750 kg zG
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18 Jahre
| |
B |
C1E (3) Leichtere Lastzüge |
- Zugfahrzeug der Klasse C1
(Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG)
mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Zugfahrzeug der Klasse B
(Kfz bis 3,5 t zG)
mit einem Anhänger über 3,5 t zG
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t
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18 Jahre |
BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden |
C1 |
C (2) Schwere LKW |
Kraftwagen
ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger max. 750 kg zG
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18 Jahre nach BKrFQG2)
21 Jahre |
C1 |
B |
CE (2) Schwere Lastzüge
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Kraftwagen
über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zG
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18 Jahre nach BKrFQG2)
21 Jahre |
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D) |
C |
2) BKrFQG - Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Wer noch einen Führerschein der "alten" Klasse 2 besitzt:
- darf nur noch bis zu seinem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
- vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen den "Neuen" getauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Die Klassen C und CE werden auf 5 Jahre befristet.
- für den Umtausch und jede weitere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorweißen.
Neben dem Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
BUS-Klassen seit dem 19.01.2013
Klasse |
Fahrzeuge - Beschreibung |
Alter |
Einschluss |
Vorbesitz |
D1 (3) |
Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre |
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FK3) - B notwendig |
D1E (3) |
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zGG) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre |
BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D1 notwendig |
D (2) |
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen mit Anhänger bis 750 kg zGG |
21 Jahre |
D1 |
FK3) - B notwendig |
DE (2) |
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen Anhänger über 750 kg zGG |
21 Jahre |
D1E, BE bei Besitz von C1: C1E |
FK3) - D notwendig |
3) FK - Führerscheinklasse
Für alle D-Klassen gilt Mindestalter 21 Jahre.
18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgrenzen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten.
Voraussetzung ist mindestens der Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Desweiteren benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, durch das erneuern der ärztlichen Gutachten.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
Zugmaschinen (Traktoren) seit dem 19.01.2013
Klasse |
Fahrzeuge - Beschreibung |
Alter |
Ein- schluss |
L (5) |
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH4) von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH4) von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
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16 Jahre |
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T |
- Zugmaschinen, mit einer bbH4) von max. 60 km/h,
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH4) von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
auch mit Anhänger. |
16 Jahre für bbH4) bis 40 km/h
18 Jahre für bbH4) über 40 bis 60 km/h |
AM, L |
4)bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit