Mitzuführende Papiere im Güterkraftverkehr

Zur Person:

Personalausweis / Reisepass Gültigkeitsdauer beachten
Führerschein gem. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Klasse "C" befristet auf 5 Jahre, über dem 60. Lebensjahr auf 2 J. begrenzt
Nachweis der Fahrerqualifizierung (Weiterbildung) gem. (BKrFQG) Klasse "C" seit 10.09.2009
Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf "Bundeskraftfahrer" Fahrer unter 21 Jahren, über 7,5 t zGG
Kranschein, Staplerschein, Baggerschein wenn die entsprechenden Geräte mitgeführt werden
Sozialversicherungsausweis gem. Sozialgesetzbuch (SGB)
Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltstitel für Fahrer aus Drittstaaten (nicht EU)


A: Analog - Tachoscheiben

Tageskontrollblätter (handschriftliche Aufzeichnungen) ab 2,8 bis 3,5 t zGG
Tachoscheiben, und Fahrerkarte wenn vorhanden laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage
Leere Tachoscheiben

B: Digitaler Tachograph

Fahrerkarte laufender Tag und der 28 vorausgehenden Kalendertage
Tachoscheiben wenn auserdem noch ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wurde
Papier für den Drucker
Bestätigung über arbeitsfreie Tage Formblatt - Tätigkeitsbescheinigung (EG) Nr. 561/2006


Im grenzüberschreitendem Güterverkehr:

Reisepass außerhalb der EU
Visa / Transitvisa (für Drittländer) außerhalb der EU und EWR
Fahrerbescheinigung des Fahrzeughalters Verfügungsberechtigung (für Fahrer aus Drittstaaten)


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