Verpflichtende Konturmarkierung für alle Lkws und Anhänger

08 Februar, 2011

Deutschland, Österreich und viele weitere Länder haben sich verpflichtet, die internationalen Regelungen der UN ECE 104 und 48 anzuwenden. Konturmarkierungen sind für alle Neuzulassungen bei LKWs über 7,5 t und bei Anhängern über 3,5 t ab 10.07.2011 verpflichtend.

In vielen Ländern weltweit ist die retroreflektierende Markierung von Lkw heute schon Vorschrift.

Eine Befragung in 35 Ländern kommt zu dem Ergebnis, dass retroreflektierende Konturmarkierungen die Sichtbarkeit von Lkws aus weiter Entfernung deutlich erhöhen. Die schnelle Identifizierung eines vorausfahrenden Fahrzeugs als Lkw und ein Potenzial zur Vermeidung von Unfällen zwischen 40 und 97 Prozent schaffen.

Laut Gesetz sind mindestens eine Teilmarkierung an den Seiten und eine Konturmarkierung am Heck verpflichtend und es dürfen ausschließlich Reflexfolien mit Zulassungsnummer verwendet werden. Die Folien für Konturmarkierungen müssen nach ECE-Recht genehmigt sein.

Die Firma Ebinger & Sohn ist langjähriger Partner von 3M - den Folienspezialisten - und bietet die entsprechenden, geprüften und zugelassenen retroreflektierenden 3M Folien an. Sie sind kantenversiegelt, selbstklebend, einfach aufzubringen und zeichnen sich durch hohe Beständigkeit und beste optische Eigenschaften aus.

Eine rechtlich einwandfreie Markierung und die lange Haltbarkeit werden vom Spezialisten gewährleistet und das gilt doppelt, wenn zusätzlich eine Werbung angebracht werden soll. Die großen Werbeflächen sind innerhalb des Konturrahmens bei Nacht und bei Tag gut sichtbar. www.ebinger.co.at/konturmarkierung.


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