Berufskraftfahrer müssen sich bis September weiterbilden

09 Mai, 2014

Berufskraftfahrer haben noch bis zum 10. September 2014 Zeit, die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren.

Betroffen von dieser Regelung sind Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE die ihren Führerschein seit dem 09. September 2008 und C, CE, C1 und CE1 die ihre Fahrerlaubnis ab dem 09. September 2009 erlangt haben.

Ist die Schulung bis zum 10. September nicht im Führerschein eingetragen, müssen sowohl Fahrer als auch Transportunternehmen mit Bußgeldern rechnen und der Lkw bleibt stehen, erklärte der TÜV Süd.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gilt für den Nah-und Lieferverkehr sowie für Produktions-, Handels- und größere Handwerksbetriebe, die Fahrer teilweise für gewerbliche Transporttätigkeiten einsetzen.

Fahrer ohne Weiterbildung müssen ab dem 10. September 2014 beim ersten Vergehen mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro rechnen. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den vierfachen Betrag. Bei weiteren Vergehen können bis zu 5.000 bzw. 20.000 Euro fällig werden. Ab dem jeweiligen Eintragungsdatum ist die Schulung alle fünf Jahre zu wiederholen. ampnet/nic


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