Berufskraftfahrerqualifizierung

26 Januar, 2009

Renault Trucks Deutschland hat vor eine Kooperationsvereinbarung mit dem ADAC Hessen-Thüringen geschlossen, damit soll die Umsetzung der ab September 2009 geltenden Weiterbildungspflicht für Berufkraftfahrer sichergestellt werden.

ADAC und Renault Trucks kooperieren bei der Berufskraftfahrerqualifizierung
Ziel der Zusammenarbeit ist es, Unternehmern und Fahrern frühzeitig entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen anbieten zu können. Während der ADAC für das eigentliche Training verantwortlich zeichnet, stellt Renault Trucks die Schulungsfahrzeuge zur Verfügung.

Ab dem 10. September 2009 gilt in der EU verbindlich die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Danach müssen sich alle Fahrer innerhalb von fünf Jahren durch geeignete Maßnahmen weiterqualifizieren. Ein Ziel der EU-Richtlinie 2003/59/EG ist es, die Verkehrsunfälle in Europa bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Fahrer und Unternehmer, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen finanziellen Strafen und Fahrverbote rechnen.


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