Führerscheinklassen

A C H T U N G nur gültig bis 18.01.2013

Die aktuellen Klassen seit dem 19.01.2013.

LKW-Klassen

Klasse Fahrzeuge - Beschreibung Alter Einschluss Vorbesitz Befristet
C (2)Lastkraftwagen Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
(nach oben keine Beschränkung)
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
bis 7,5t zGG - 18 Jahre
gewerblich
ab 7,5t - 21 Jahre oder
18 Jahre nach BKrFQG2)
C1 FK3) - B notwendig auf 5 Jahre
CE (2)Sattelzug LKW_Anhänger Lastzüge und Sattelzüge
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
(nach oben keine Beschränkung)
und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
bis 7,5t zGG - 18 Jahre
gewerblich
ab 7,5t - 21 Jahre oder
18 Jahre nach BKrFQG2)
C1E, BE, T
bei Besitz von D1: D1E
bei Besitz von D: DE
FK3) - C notwendig auf 5 Jahre
C1 (3)Kleinlaster Kraftfahrzeug über 3,5 t, bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse
auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
18 Jahre FK3) - B notwendig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

Erteilung ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre
C1E (3)Kleinlaster mit Anhänger Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1
und Anhänger (max. 12 t zGG)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG
und Anhänger über 750 kg zGG
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t
bis 7,5t zGG - 18 Jahre
gewerblich
ab 7,5t - 21 Jahre oder
18 Jahre nach BKrFQG2)
BE
bei Besitz von D1: D1E
FK3) - C1 notwendig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

Erteilung ab dem 45. Lebensjahr auf 5 Jahre
2) BKrFQG - Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Wer noch einen Führerschein der "alten" Klasse 2 besitzt:

  • darf nur noch bis zu seinem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.
  • vor Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen den "Neuen" getauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Die Klassen C und CE werden auf 5 Jahre befristet.
  • für den Umtausch und jede weitere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Gesundheitszeugnis und einen Sehtest vorweißen.

Neben dem Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.


BUS-Klassen

Klasse Fahrzeuge - Beschreibung Alter Einschluss Vorbesitz
D (2)Bus Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
mit Anhänger bis 750 kg zGG
21 Jahre D1 FK3) - B
notwendig
DE (2)Bus mit Anhänger Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
Anhänger über 750 kg zGG
21 Jahre D1E, BE
bei Besitz von C1: C1E
FK3) - D
notwendig
D1 (3)Kleinbus Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGG
21 Jahre FK3) - B
notwendig
D1E (3)Kleinbus mit Anhänger Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12 t zGG)
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zGG
21 Jahre BE
bei Besitz von C1: C1E
FK3) - D1
notwendig
3) FK - Führerscheinklasse

Für alle D-Klassen gilt Mindestalter 21 Jahre.
18 Jahre nur im Rahmen der Berufskraftfahrerausbildung. Bei der gewerblichen Personenbeförderung sind außerdem die Mindestaltersgrenzen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu beachten.
Voraussetzung ist mindestens der Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Desweiteren benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen.
Die Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre beschränkt. Eine Verlängerung ist nur möglich, durch das erneuern der ärztlichen Gutachten.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.


Zugmaschinen (Traktoren)

Klasse Fahrzeuge - Beschreibung Alter Einschluss sonst.
L (5)Kleintraktor Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (geändert Juli 2012)
mit Anhänger Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
16 Jahre
TTraktor Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke (auch mit Anhängern) 16 Jahre L, M, S bis 18 Jahre nur bis 40 km/h

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