Ladungssicherungsmittel

  • Zurrgurte (müssen in Deutschland gekennzeichnet sein)
  • Zurrketten und Drahtseile
  • Antirutschmatten und Decken, Zahnbleche
  • Netze und Planen
  • Polster, Luftsäcke und Dämmstoffe
  • Holzkeile und leere Paletten
  • Klemmbretter und Sperrstangen

Sind Zurrgurte nicht mehr in einwandfreiem Zustand (Gurt abgescheuert, Ratsche verbogen oder das Etikett fehlt), dürfen diese Bänder nicht wieder verwendet werden. Gleiches gilt für Ketten und Drahtseile, sind nur einzelne Glieder defekt oder Seile nicht in neuwertigem Zustand, dürfen diese nicht zum Einsatz kommen.


Formschluss

bedeutet, dass die Ladungseinheiten so geladen werden, dass ein Verrutschen nicht möglich ist. Zum Beispiel durch Anlegen an die Stirnwand und- oder das ausfüllen der Staulücken mit Leerpaletten.
Dabei sind maximal 5 cm zwischen den einzelnen Ladegütern und maximal 15 cm auf der gesamten Ladestecke erlaubt.
Zur formschlüssigen Sicherung zählen auch die Varianten des Direktzurrens, wie das Schrägzurren, das Diagonalzurren oder das Zurren mittels einer Kopfbucht oder Seitenschlinge.

Kraftschluss

bedeutet, dass die Ladung durch Erhöhung des Anpressdruckes, und somit durch die Erhöhung der Reibungskräfte, gegen das Verrutschen gesichert wird.
Hierzu zählt das Niederzurren. Beim Niederzurren sind die tatsächlich aufgebrachten Vorspannkräfte (der erhöhte Anpressdruck) und die tatsächlichen Zurrwinkel von besonderer Bedeutung.

Niederzurren

ist die häufigste Sicherungsart, hierbei wird die Ladung kraftschlüssig durch geeignete Zurrmittel auf die Ladefläche gepresst, wodurch die Reibungskräfte erhöht werden.

Direktzurren

wird in Diagonalzurren und das Schrägzurren unterteilt.
Beim Direktzurren wird das Ladegut lediglich auf der Ladefläche fixiert, die Gurte werden nicht vorgespannt. Die Rückhaltesysteme dienen dazu, die Ladung erst im Falle ihres verrutschens an ihrem Platz zu halten.
Diagonalzurren kann auf verschiedene Weisen erfolgen, es sind jedoch immer vier Zurrmittel erforderlich. Beim Schrägzurren sind immer mindestens acht Zurrmittel erforderlich.
Kopflasching und Buchtlasching gehören ebenfalls zum Direktzurren und zählen zur formschlüssigen Sicherung.
1 daN (Dekanewton-Wertent) spricht einer Ladungsmasse von 1 Kg


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