Tachographen, analog und seit dem 1. Mai 2006 digital

Mechanischer Tachograph (analog)

Der mechanische Fahrtenschreiber beschreibt mittels einer Nadel, die auf Druck reagierende Diagrammscheibe. Das Schaublatt wird mit dem Ausfüllen der folgenden Angaben zu einem rechtsgültigen Dokument ohne Unterschrift.

Vom Fahrer vor antritt der Fahrt auszufüllen:
  • Fahrernahme
  • Abfahrtsort
  • Datum
  • Abfahrtskilometerstand
Nach Beendigung der Fahrt:
  • Ankunftsort
  • Datum
  • Ankunftskilometerstand
  • Gefahrene Kilometer

Tachoscheiben sind personenbezogen. Wechselt der Fahrer an einem Tag das Fahrzeug, so kann er mit seiner Tachoscheibe bis zu drei weitere Fahrzeuge fahren. Die entsprechenden Fahrzeug- und Kilometerdaten werden auf der Rückseite eingetragen.

Aufbewahrungspflicht der Schaublätter:
Das Unternehmen muss die Schaublätter nach der Benutzung mindestens ein Jahr lang gut geordnet, chronologisch aufbewahren. Dem Fahrer ist auf Verlangen eine Kopie der Tachoscheibe auszuhändigen. Zuständigen Kontrollbeamten sind die Diagrammscheiben ebenfalls vorzulegen oder auszuhändigen.

Elektronischer Tachograph (digital) gültig seit 1. Mai 2006

Das digitale Kontrollgerät besteht aus einem Strecken und Geschwindigkeitsgeber, Verbindungskabeln und einer Fahrzeugeinheit. Zwei Chipkartenleser, ein integrierter Drucker zum Erstellen von Protokollen, ein Display, eine Echtzeituhr sowie die Bedienelemente.

Folgende Daten werden erfasst:
  • Fahrgestellnummer und Kennzeichen
  • Identität des Fahrers über die Fahrerkarte
  • seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
  • Geschwindigkeit
  • Kilometerstand (Wegstrecke)
  • Ereignisse (Überdrehzahl, Verfälschungen usw.)
  • Werkstattdaten
  • Kontrollaktivitäten der Behörden
  • Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
  • Fehler/Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
  • Sicherheitselemente

Diese Daten können von der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes abgelesen, Ausgedruckt oder ausgelesen werden.


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