Durch einschieben der jeweiligen Berechtigungskarten werden die Zugriffsrechte geregelt. Das
Kontrollgerät speichert die Daten für ca. 365 Tage, ist der Speicher voll, werden die Aufzeichnungen
chronologisch wieder überschrieben. Der Unternehmer ist verpflichtet die Daten vom digitalen Fahrtenschreiben
rechtzeitig zu sichern.
Das digitale Kontrollgerät kann mit anderen Systemen an Board verbunden werden. Alle Tachographen können
Verbindungsanschlüsse für folgende Komponenten aufweisen:
die Anbindung an die Bordelektronik
den Anschluss eines Kombiinstruments
die Prüfung und Programmierung
das Herunterladen der Massenspeicherdaten
den Anschluss von Onboard-Computer und Telematiksystemen
Fahrerkarte
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und in allen angebotenen Kontrollgeräten einsetzbar. Sie enthält
die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und
Störungen. Die Karte ist personenbezogen, jeder Fahrer darf nur eine Fahrerkarte in Besitz haben. Die
Weitergabe an Dritte ist verboten.
Die Fahrerkarte wird von den zuständigen Behörden erteilt, dazu müssen Sie folgendes vorlegen:
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag mit aufgeklebten Lichtbild (Größe: 35mm x 45 mm), ohne
Kopfbedeckung im Halbprofil neuen Datums
Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein)
Nachweis über den Wohnsitz im Inland, z.B. durch Vorlage des Personalausweises
Angaben zur Person: Familienname, Vorname, Ort und Tag der Geburt
Unternehmerkarte
Die im Kontrollgerät gespeicherten Daten können mit der Unternehmerkarte, die das Unternehmen ausweißt,
ausgelesen werden. In regelmäßigen Abständen sind die Daten der Fahrerkarte vom Unternehmer zu downloaden
und zu sichern.
Dazu wird entsprechende Hard- und Software wie z.B. ein Downloadkey, der eine Übertragung der Daten auf
den PC per USB-2.0-Schmittstelle ermöglicht, von den Kontrollgeräteherstellern angeboten.
Durch eine entsprechende Software in der Firma oder eine Beauftragung eines externen Dienstleisters
können die Daten ausgewertet werden.
Der Unternehmer muss bei Antragstellung vorlegen:
einen Nachweis der Gewerbeanmeldung
einen Nachweis des Namens des Inhabers/des Vertretungsberechtigten (Handeslregisterauszug)
ggf. eine Vertretungsvollmacht und
einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
Mit einem Antrag können bis zu 62 Unternehmenskarten beantragt werden. Sollten mehr Unternehmerkarten
benötigt werden, muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Somit können unbegrenzt Unternehmenskarten
ausgestellt werden.
Werkstattkarte
Werkstätten, die digitale Kontrollgeräte einbauen, warten oder kalibrieren wollen, benötigen eine
Werkstattkarte. Spätestens zwei Wochen nach der Zulassung und vor dem ersten Einsatz muss das Kfz-Kennzeichen
in einer autorisierten Werkstatt elektronisch im Kontrollgerät gespeichert werden.
Werkstattkarten werden nur für qualifiziertes Werkstattpersonal ausgestellt, das sich einer entsprechenden
Ausbildung unterzogen hat.
Autorisierte Werkstätten finden Sie auf der Seite des Kraftfahrtbundesamtes "Digitales Kontrollgerät /
Werkstattkarten".
Kontrollkarte
Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen, das Ausdrucken und/oder das
Herunterladen der im Massenspeicher des Fahrzeuges oder auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten.