Neue EG-Verordnung zur Temperaturüberwachung

21 September, 2009

Neue EG-Verordnung zur Temperaturüberwachung muss ab 01.01.2010 umgesetzt sein

Seit dem 1.Januar 2006 gilt die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Temperaturüberwachung von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen.

Die Verordnung schreibt vor, dass Beförderungsmittel sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen mit geeigneten Geräten zur Messung der Lufttemperatur auszustatten sind, die Messungen aufzuzeichnen, zu datieren und – je nach Art und Haltbarkeit der tief gefrorenen Lebensmittel – vom Lebensmittelunternehmer mindestens ein Jahr lang oder länger aufzubewahren sind. Zudem müssen alle zur Temperaturüberwachung und -aufzeichnung eingesetzten Messgeräte den Normen EN 12830, EN 13485 und EN 13486 entsprechen. Zur Erleichterung der Einführung dieser Maßnahmen durch die Unternehmer, räumte die neue Gesetzesregelung einen Übergangszeitraum ein, der nun zum 31.12.2009 endet. Ab 1. Januar 2010 müssen alle bezeichneten Messgeräte die neuen Normen erfüllen.

Ebro Electronic, der mittelständische Ingolstädter Messgerätehersteller, informiert aktuell darüber, dass alle Temperaturlogger und Handmessgeräte seines weltweit distribuierten Sortiments den geforderten Normen entsprechen und garantiert seinen Kunden somit die gesetzeskonforme Umsetzung der Temperaturüberwachung von tief gefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen. www.ebro.com


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