LKW- und Busfahrer - gesetzliche Nachweispflicht der Weiterbildung

18 August, 2008

Die gesetzliche Nachweispflicht der Weiterbildung gilt für Busfahrer ab September 2010 und für Lkw-Fahrer ab September 2011.

GTÜ mit Schulungen für alle Berufskraftfahrer
Die EU-Kommission hat Nutzfahrzeug-Crashs mit einer neuen EU- Richtlinie den Kampf angesagt. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, fordert Brüssel die gezielte Schulung von Berufskraftfahrern. Deutschland setzt diese Richtlinie im Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) um, das alle Bus- und Lkw-Fahrer zur qualifizierten Ausbildung und regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) weist darauf hin, dass von dem neuen Gesetz alle Fahrer von Fahrzeugen im gewerblichen Güterverkehr mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie im gewerblichen Personenverkehr mit mehr als acht Sitzplätzen betroffen sind. Die gesetzliche Nachweispflicht der Weiterbildung gilt für Busfahrer ab September 2010 und für Lkw-Fahrer ab September 2011.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des zu erwartenden starken Andrangs, empfiehlt die Stuttgarter Sachverständigenorganisation allen Transport- und Busunternehmen bereits jetzt, ihre Fahrer zu den Schulungen bei der GTÜ-Akademie anzumelden. Die regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsseminaren garantiert die problemlose Verlängerung der Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre. Verstöße gegen die neue Vorschrift können mit Bußgeldern von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.


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